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Geschrieben von suVCar

Sonderfall Corona | Geld zurück von der Kfz-Versicherung

In der Corona-Pandemie heißt es für viele Menschen parken statt fahren. Das geräumige Büro wurde gegen das kompakte Homeoffice eingetauscht und das Auto kommt nur bei wirklich wichtigen Wegen zum Einsatz. Weniger Autofahrer auf den Straßen bedeuten auch weniger Unfälle und weniger Kilometer, die im Jahr gefahren werden. Gibt es also vielleicht Geld von der Kfz-Versicherung zurück?

Euro | Rückerstattung in der Krise

 

Rückerstattung in der Krise

Einige Autofahrer könnten von der Krise profitieren und sich Geld von ihrer Versicherung auszahlen lassen. Aktuelle Statistiken belegen, dass die Zahl der Verkehrsunfälle im vergangenen Jahr gesunken ist. Das betrifft die Zeit des ersten Lockdowns. Nach einem weiteren Lockdown in Deutschland versprechen so manche Gesellschaften, ihre Versicherten an der Kostenersparnis zu beteiligen.

Der niedrige Schadensaufwand ist also bald im Portemonnaie der Autofahrer zu merken. Einige Versicherungen haben schon verkündet, unter anderen auch die Huk Coburg, dass die Versicherungsnehmer mit Rückerstattungen rechnen können.

Falls deine Versicherung diesbezüglich noch kein Statement abgeben hat, solltest du, wegen deinen geringen Kilometerverbrauch, dies unbedingt bei der eigenen Kfz-Versicherung melden. Ebenso gibt es die Möglichkeit, das Fahrpensum zu korrigieren und zumindest für das laufende Jahr anzupassen.

Manche Gesellschaften rechnen ohnehin nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern ab. So ist es bei einigen Autoversicherungen der Fall. Hier wird die Kilometerleistung einmal pro Jahr abgefragt. Wer weniger Kilometer gefahren ist, als vorher angegeben, bekommt sein Geld zurück. Derartige Verträge lohnen sich vor allem in der Corona-Krise. Neben der genauen Kilometerabrechnung lässt sich die Kfz-Versicherung Friday monatlich kündigen und ist schnell digital abgeschlossen.

 

Rückerstattung | Wie viel?

Wie hoch der genau Rückerstattungsbetrag ist, lässt sich nicht genau beziffern. Wer z.b. eine Kilometerleistung von 15.000 Kilometer in seiner Police stehen hat und tatsächlich wegen Corona-Homeoffice nur 5.000 Kilometer zurückgelegt hat, kann mit einer Rückerstattung von ca. 21 Prozent des Versicherungsbeitrages rechnen.

 

Jahresfahrleistung im Bezug auf die Beitragskosten:

  • 5.000 Kilometer etwa 8 Prozent mehr als 2.000 Kilometer
  • 10.000 Kilometer etwa 13 Prozent mehr als 5.000 Kilometer
  • 15.000 Kilometer etwa 9 Prozent mehr als 10.000 Kilometer
  • 20.000 Kilometer etwa 12 Prozent mehr als 15.000 Kilometer
  • 25.000 Kilometer etwa 13 Prozent mehr als 20.000 Kilometer

Quelle der Daten: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/tarifmerkmale/

 

 

Das SUV Abmelden oder Stilllegen und Beiträge sparen

Wenn du aus verschiedenen Gründen dein Auto zurzeit nicht brauchst, hast du die Möglichkeit dieses abzumelden und die Versicherung zu kündigen, oder einfach die Versicherung ruhen zu lassen.

 

Stilllegung bei der Versicherung

Wer auf sein Auto in Coronazeiten nicht angewiesen ist, kann seine Autoversicherung ruhen lassen, eine Kündigung dergleichen ist dabei nicht notwendig. Je nach Anbieter können diese Ruhephasen 12 bis 24 Monate lang sein.

Der Vorteil des Stilllegens:

  • Es ist keine Kündigung und spätere Wiederanmeldung notwendig
  • 12 bis 24 Monate Ruhepause möglich
  • Wer seine Versicherung schon länger als ein Jahr besitzt, zahlt für die Ruhepause keine Beiträge

So geht:

  • Auto bei der Zulassungsbehörde abmelden oder stilllegen
  • Abmeldebescheinigung der Versicherung vorlegen

Mehr Informationen zum Stilllegen der Versicherung:

https://verivox.de/kfz-versicherung-ruhen-lassen

 

Versicherungsvertrag kündigen

Wer sein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abmeldet, kann seinen Kfz-Versicherungsvertrag ohne irgendwelche Fristen kündigen.
Nachteil hier, du musst beim Anmelden deines Fahrzeuges einen neuen Versicherungsvertrag unterzeichnen.

 

Wie lange bleiben die Prozente einer Kfz-Versicherung bestehen?

Hauptstrasse mit viel Verkehr

Wer sich für einen Wechsel der Kfz-Versicherung entscheidet oder gar nach langer Zeit wieder ein Fahrzeug anmeldet, sollte die Schadensfreiheitsklasse berücksichtigen. Die Prozente oder Rabattpunkte sorgen für einen niedrigen Beitrag und bestätigen das unfallfreie Fahren über eine gewisse Zeit.

Wichtig zu wissen: Die Prozente verfallen nicht.

Sie sollten aber bei Kündigung oder Abmeldung am besten schriftlich bestätigt werden. Wie lange die Unterlagen bei der Gesellschaft hinterlegt und gespeichert werden, legt der Versicherer selbst fest. Meistens kann noch sieben bis zehn Jahre auf den Schadensfreiheitsrabatt zurückgegriffen werden. Eine einheitliche Regelung gibt es hier also nicht.

 Bilder: pixabay.com Nutzer: moritz320, pixel2013

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