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Geschrieben von suVCar

Kfz-Versicherung für SUVs – ein Ratgeber

Kfz Versicherung Ratgber
keport/Shotshop.com

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes Kraftfahrzeug bindend. Die jeweiligen Verträge laufen meist bis zum Jahresende und enthalten Kündigungsfristen von etwa einem Monat. Wer seinen SUV versichern möchte, sollte das im Kopf behalten. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch private Tarife. Gemeinsam mit dem Anbieter AdmiralDirekt haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

 

Große Beliebtheit

SUVs liegen voll im Trend. Während die Zulassungszahlen für andere Fahrzeugtypen stagnieren oder rückläufig sind, konnte sich die Anzahl sportlicher Geländewagen auf den Straßen Deutschlands in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöhen. Der Grund für die Beliebtheit von SUVs geht sowohl auf den großen Stauraum als auch auf die hohe Sitzposition zurück.

Auch der optionale Allradantrieb wird häufig positiv bewertet. Ein Nachteil der Anschaffung eines solchen Modells ist allerdings der teurere Preis für die Kfz-Versicherung.

 

Was genau ist ein SUV?

SUV ist eine Abkürzung und steht für "Sport Utility Vehicle", was verdeutlicht, dass hiermit ein sportliches Auto gemeint ist. SUVs kombinieren den Komfort einer Limousine mit einem Karosseriedesign, das an Geländewagen angelehnt ist. Deshalb sind sie auch als Geländelimousinen bekannt. Ob Kleinstwagen, Mittel- oder Oberklasse, die Händler verkaufen Modelle in verschiedensten Preislagen.

Wie geländetauglich SUVs sind, unterscheidet sich aber von Modell zu Modell. Damit die Performance auch abseits der gepflasterten Straße stimmt, ist ein Allrad-Antrieb sinnvoll. Weil dieser aber nicht zur Serienausstattung gehört, zeigt, dass SUVs vor allem im Straßenverkehr zum Einsatz kommen.

 

Hohe Versicherungskosten für Geländewagen und SUVs?

Allgemeine Aussagen über die Versicherungskosten für Geländewagen und SUVs sind wegen der großen Modellvielfalt in diesem Segment sehr schwierig. Tendenziell gilt aber, dass bei Kfz-Versicherungen eher hohe Prämien anfallen. Die Gründe dafür sind vielseitig. Einerseits geht es hier um hochpreisige Fahrzeuge mit starker Motorisierung, bei welchen auch geringfügige Schäden viele Kosten verursachen.

Andererseits steht dieser Fahrzeugtyp bei Autodieben hoch im Kurs. So haben zahlreiche Diebstähle den BMW X5 beispielsweise auf der Liste der teuersten Modelle weit nach oben befördert. Im Handel gibt es SUVs aber auch in niedrigen Typklassen, insbesondere kleinere Modelle, welche vergleichsweise günstige Versicherungskosten mit sich bringen.

 

Die Nutzungsart des Fahrzeugs

Die Nutzungsart eines Fahrzeugs ist deshalb wichtig, weil sie direkte Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsbeiträge sowie den Leistungsumfang hat. Wird beispielsweise mit einem Auto Geld verdient, ist die gewerbliche Kfz-Versicherung dafür zuständig. Ist ein Fahrzeug Teil des Betriebsvermögens, ist die Nutzung ebenfalls gewerblich.

Selbst, wenn man das Fahrzeug einer Privatperson für berufliche Fahrten einsetzt, ist die grundlegende Nutzung gewerblich. Hingegen zählen alle Fahrten zum Arbeitsplatz, zu dienstlichen Tagungen und Seminaren zur privaten Kfz-Versicherung. Klar abgegrenzt voneinander sind diese Bereiche aber nicht und die genaue Definition variiert je nach Fall.

 

Private vs. Gewerbliche Versicherung

Der große Unterschied der beiden Versicherungsarten ist, dass die private Kfz-Versicherung neben dem Auto auch dessen Fahrer berücksichtigt, um die Police zu berechnen. Bei der gewerblichen Nutzung steht nur das Auto und seine Nutzung im Zentrum. Ebenso wichtig ist, wie viele Kilometer zurückgelegt werden, wo genau ein Auto zum Einsatz kommt und wie viele Fahrer regelmäßig Zugriff darauf haben.

Irrelevant für die gewerbliche Versicherung ist das Alter des Fahrers. Unternehmerische Versicherungen definieren nicht, wie alt ein Fahrer sein wird, und beziehen diesen Aspekt auch nicht in die Berechnung mit ein. Stattdessen kommt eine Pauschale zum Einsatz, die alle Schäden durch jeden Fahrer berücksichtigt.

Im privaten Bereich werden häufig Teilkasko-Versicherungen abgeschlossen. Die gewerbliche Kfz-Versicherung setzt dagegen fast immer auf Vollkasko. Der Grund ist offensichtlich: Ob Schaden, Diebstahl oder Vandalismus, die Versicherung kommt für die entstandenen Kosten in vollem Umfang auf. Der Versicherungsnehmer muss sich um nichts mehr kümmern und schon gar nicht finanziell nachhelfen.

 

 

Der benötigte Versicherungsschutz

Jede Versicherung bringt Kosten und Sparpotenzial mit sich. Gerade im Hinblick auf die gewerbliche Versicherung sind einige Faktoren zu beachten. So muss zum Beispiel der Wert aller betriebenen Fahrzeuge geschätzt sowie zwischen Neu- und Altwagen unterschieden werden. Zwar besteht die Möglichkeit, sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung zu beschränken.

Doch gerade, wenn der Firmen-SUV ein Neuwagen ist, empfiehlt sich ein weiterer Schutz durch Voll- oder Teilkasko. Die Haftpflichtversicherung mag Schäden übernehmen, die an anderen Verkehrsteilnehmern entstehen. Doch die Kaskoversicherung trägt die Kosten für den Schaden am eigenen Eigentum. Und dieser kann auch durch einen Wildunfall verursacht werden.

 

Wann darf man Privatfahrzeuge gewerblich nutzen?

Für Selbständige ist ein separater Firmenwagen oft nicht lohnenswert. Deswegen nutzen viele Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbständige ihr Privatfahrzeug für Kundenbesuche oder Dienstreisen. Das ist zwar möglich, aber nicht uneingeschränkt. Entscheidend dafür, wie stark das Privatfahrzeug letztlich für gewerbliche Zwecke verwendet wird, ist außerdem das eigene Ermessen.

Wenn Selbständige ihr Privatfahrzeug auch gewerblich nutzen, muss das zwingend angegeben werden. In diesem Fall kommt nämlich nur die gewerbliche Versicherung infrage. Jeder durch gewerbliche Nutzung entstandene Schaden kann dann entsprechend geltend gemacht werden.

 

Verschiedene Versicherungen

Welche Kfz Versicherung
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Für SUVs, ob gewerblich oder privat, gibt es grundsätzlich verschiedene Versicherungstypen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Vollkasko
  • Teilkasko

Wie erwähnt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, weshalb man sie schon beim Anmelden auf der Zulassungsbehörde nachweisen muss. Die Haftpflichtversicherung ist vor allem als Schutz für andere Verkehrsteilnehmer gedacht.

Denn das deutsche Recht sieht vor, dass der Unfallverursacher für alle Sach- und Personenschäden finanziell aufkommt. Weil das die meisten Fahrer finanziell ruinieren würde, existiert die Haftpflichtversicherung.

 

Vorteile einer gewerblichen Kfz-Versicherung

Merkliche Vorteile bringt die gewerbliche Kfz-Versicherung erst bei mehreren Firmenwagen mit sich. Falls ein ganzer Fuhrpark vorhanden ist, wird deutlich, dass jedes Fahrzeug individuell zu versichern mehr Aufwand bedeuten würde. Immerhin sind zahlreiche Fragen zu klären, unter anderem: Wie viele Personen verwenden ein Fahrzeug? Wie wird es überwiegend genutzt? Hat es Vorschäden? Wie viele Kilometer legt es im Jahr zurück?

Ein Rahmenvertrag für eine kleine Fahrzeugflotte sieht deutlich weniger Angaben zu den einzelnen Fahrzeugen und deren Nutzung vor. Je nach Größe der Flotte kann nämlich die Gesamtheit aller Fahrzeuge als versichertes Risiko definiert werden. Zudem kann das Versicherungskonzept trotzdem an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden, damit die Flotte rundum abgesichert bleibt.

Zuletzt profitiert man bei einer Kfz-Flottenversicherung von den zahlreichen Leistungen zu attraktiven Konditionen, was sich schon bei der Absicherung von kleinen Fuhrparks bemerkbar macht. Je mehr Fahrzeuge die Flottenversicherung also abdeckt, umso geringer sind auch die Kosten im Verhältnis zu den Einzelpolicen.

 

Versteuerung des Firmenwagens

Firmenwagen
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Entscheidend für die passende SUV-Versicherung ist also, ob er privat oder gewerblich genutzt werden soll. Kompliziert wird es vor allem, wenn sich die Bereiche mischen. Möchte man einen Dienstwagen privat nutzen, so muss diese Privatnutzung ebenfalls versteuert werden. Hierfür gibt es 2 Methoden zur Wahl: die 1-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch.

 

 

Die 1-Prozent-Regelung

Diese Methode sieht vor, dass private Fahrten mit einem Firmenfahrzeug pauschal mit 1 Prozent des Brutto-Inlandlistenpreises des Autos versteuert werden. Die Erhebung des Steuersatzes erfolgt monatlich. Für jeden zurückgelegten Kilometer kommt eine Besteuerung von 0,03 Prozent dazu. Der Prozentsatz gilt für alle Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Berechnen kann man die 1-Prozent-Regelung beispielsweise so:

• ein Neuwagenpreis beträgt 50.000 Euro: 50.000 Euro x 0,01 ergibt 500 Euro
• die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz beträgt 60 Kilometer: 50.000 Euro x 60 x 0,0003 ergibt 900 Euro

Im Endeffekt entsteht also ein Zusatzeinkommen im Wert von 1.400 Euro. Auf diesen Betrag sind sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber Steuern beziehungsweise Sozialabgaben zu zahlen. Ein Arbeitnehmer, der monatlich 4.000 Euro brutto verdient, muss durch die private Nutzung des Firmenwagens folglich Abgaben zahlen, als würde er 5.000 Euro brutto verdienen.

 

Weniger Netto-Einkommen durch die Privatnutzung des Firmenwagens

Die private Nutzung des Dienstwagens und die damit zusammenhängenden Steuern senken auch das Netto-Einkommen. Des Weiteren gilt, je teurer ein SUV ist und je mehr Kilometer bis zur Arbeit gefahren werden, desto höher fallen die Kosten aus. Das wiederum bringt höhere Lohnabzüge mit sich. Neben den Privilegien, die ein Dienstwagen in privater Nutzung mit sich bringt, sind auch die Nachteile abzuwägen. Hier sollte man gründlich nachrechnen, ob und inwiefern sich die private Nutzung des Firmenwagens lohnt.

Wichtige Fragen in diesem Kontext sind:

  • Ist das gegenwärtige Auto verzichtbar?
  • Trägt der Arbeitgeber die vollen Benzinkosten oder nur einen prozentualen Anteil?
  • Wie viel würde es im Vergleich kosten, den SUV privat zu versichern?

 

Das Fahrtenbuch

Wenn man den Firmenwagen privat verwenden möchte, kann alternativ zur 1-Prozent-Regelung auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Hierin dokumentiert man alle Fahrten.

Fahrtenbuch
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Gerade für Arbeitnehmer, die den Dienstwagen überwiegend dienstlich nutzen, bringt ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch meist Steuervorteile mit sich. Generell gilt, je mehr man ein Firmenfahrzeug beruflich einsetzt, umso mehr zahlt sich das Fahrtenbuch im Hinblick auf die Steuern aus.

Trotzdem ist hier genau nachzurechnen, ob es sich wirklich lohnt. Relevante Pflichtangaben im Fahrtenbuch sind:

  • Datum der Fahrten
  • jeweiliger Kilometerstand
  • Name des aufgesuchten Unternehmens
  • Name des aufgesuchten geschäftlichen Partners
  • im Falle von Umwegen sind die Routen zu notieren
  • Ziel der Fahrt
  • Grund der Fahrt

Bei privaten Fahrten reicht es aus, die gefahrenen Kilometer im Fahrtenbuch einzutragen. Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz werden zusätzlich mit einer Notiz gekennzeichnet. Auch Heimfahrten sind im Fahrtenbuch zu vermerken. Dabei handelt es sich um Fahrten, die von einem Beschäftigungsort, wo man gegebenenfalls eine Zweitwohnung während der Tätigkeit unterhält, zum eigentlichen Wohnsitz zurücklegt. Aus diesen Aufzeichnungen lassen sich anschließend die Anteile der privaten und dienstlichen Fahrten sowie der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entnehmen. Die Betriebskosten für das Firmenauto ermittelt man schließlich prozentual aus den Anteilen.

 

 

Den privaten SUV als Unternehmer nutzen

Aus Betriebsgründen kann es sinnvoll sein, als Unternehmer ein Privatauto zu nutzen. Dabei wird der Wagen nicht automatisch zum betrieblichen Vermögen zugeordnet. Entscheidend ist, inwieweit man ihn als Dienstfahrzeug verwendet. Liegt die Nutzung des Privatfahrzeugs für geschäftliche Zwecke unter 10 Prozent, gilt es nicht als Betriebsvermögen. Befindet sich der Nutzungsanteil für Dienstfahrten zwischen 10 und 50 Prozent, kann man selbst entscheiden, ob das Fahrzeug zum Betriebs- oder Privatvermögen zählt. Überragt die geschäftliche Nutzung allerdings die 50-Prozent-Marke, muss das Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählen.

Viele Arbeitnehmer verwenden ihr privates Auto für den Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Solche Fahrten lassen sich in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Zu beachten ist, dass nur der Weg zur Arbeit für etwaige Zuschüsse angegeben werden kann. Pro gefahrenem Kilometer gibt der Arbeitgeber 0,30 Euro dazu. Darüber hinaus sind die Fahrtkostenzuschüsse mit 15 Prozent zu versteuern. Schließlich trägt der Arbeitnehmer die Verantwortung dafür, die Werbungskosten mit den Zuschüssen zu verrechnen.

Wer als Arbeitnehmer mit dem Privatfahrzeug unterwegs ist, kann eine Reisekostenabrechnung erstellen. Hierfür sind weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern zu zahlen. Falls der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, kann man sie auch als Werbungskosten in der Steuererklärung anbringen. Je gefahrenem Kilometer liegt die Pauschale bei 0,30 Euro. Zusätzlich lassen sich bei Reisen ab einer Abwesenheitsdauer von 8 Stunden 12 Euro Verpflegungsmehraufwand beanspruchen. Beträgt die Abwesenheit mehr als 24 Stunden, steigt dieser Satz auf 24 Euro.

 

Vor- und Nachteile eines Firmenwagens

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Fotos: © GiZGRAPHICS - Fotolia.com

Zwar kann ein Firmenwagen viele Vorteile mit sich bringen:

+ geldwerter Vorteil
+ keine Anschaffung eines Privatfahrzeugs nötig
+ Reparaturen, Wartungen und Unterhaltungskosten übernimmt der Arbeitgeber
+ Arbeitgeber trägt den Wertverlust
+ Arbeitgeber trägt die Kosten für die Versicherung

Doch die Nachteile sind ebenfalls nicht außer Acht zu lassen:

- private Nutzung des Fahrzeugs ist zu versteuern
- niedrigeres Netto-Einkommen durch die Versteuerung
- keine Fahrtkostenzuschüsse vom Arbeitgeber
- Reisekosten können nicht als steuerfrei angegeben werden

 

Wichtige Leistungen der Kfz-Versicherung

Versicherung Leistungen
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Je nach Anbieter und Tarif kann der Umfang einer Versicherung variieren. Damit der SUV optimal geschützt ist, sollten folgende Punkte enthalten sein:

 

Deckungssumme

Für einen geringen Aufpreis lässt sich die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme erhöhen. Ratsam sind 50 Millionen Euro oder noch besser 100 Millionen Euro. Derart hohe Schäden sind zwar selten, doch sie können passieren. Für Personenschäden beträgt die Summe je geschädigter Person etwa 12 bis 15 Millionen Euro.

 

 

Mietwagen

Dies ist eine Zusatzleistung der Kfz-Versicherung. Weil bei Mietwagen im Ausland die gesetzlich vorgegebenen Deckungssummen teilweise niedrig sind, lassen sie sich hiermit aufstocken. Der Kfz-Haftpflichtversicherer muss infolgedessen die Deckung für den Leihwagen erhöhen.

 

Grobe Fahrlässigkeit

Diese Klausel ist besonders in der Kfz-Voll- und Teilkaskoversicherung wichtig. Verursacht jemand grob fahrlässig einen Schaden, darf der Versicherer die Entschädigung kürzen oder vollständig streichen. Es gibt Tarife, die den Verzicht auf den Einwand einer groben Fahrlässigkeit anbieten. In diesem Fall zahlt die Versicherung beispielsweise auch bei einem Unfall nach dem Überfahren einer roten Ampel.

 

Neuwertentschädigung

Relevant für Teil- und Vollkasko. Vor allem Neuwagen verlieren schnell an Wert, meist schon einige Wochen nach dem Kauf. Wenn dann ein Unfall passiert, zahlt die Teil- oder Vollkasko entsprechend weniger. Daher sollte ein Vertrag die Entschädigung zum Neuwert mit einer Frist von mindestens 12 Monaten enthalten. Eine ähnliche Regelung existiert auch für Gebrauchtwagen. In diesem Fall ersetzt die Versicherung den Kaufpreis.

 

Folgeschäden

Ein einfacher Teilkaskotarif versichert oft nur direkte Schäden, so zum Beispiel den Ersatz eines von Mardern zerstörten Schlauchs. Wesentlich teurer sind häufig die daraus folgenden Schäden. Bemerkt man den undichten Kühlerschlauch zu spät, kann es zu einem teuren Motordefekt kommen. Folgeschäden mitzuversichern, ist daher sehr sinnvoll.

 

Wild

Viele Teilkasko-Tarife zahlen bei Wildunfällen erst dann, wenn es sich um Haarwild handelt (Rehe, Hirsche, Wildschweine). Ein Unfall mit einer entflohenen Kuh, einem Fasan oder Hund gehören nicht dazu. Sinnvoll ist daher, wenn der Vertrag alle Tiere abdeckt.

 

Rückkauf

Dank der Vertragsklausel "Schadenrückkauf" hat man 6 bis 12 Monate Zeit, einen entstandenen Schaden selbst zu bezahlen, auch dann, wenn der Versicherer schon reguliert hat. In diesem Fall bleibt der Schadenfreiheitsrabatt erhalten.

 

Fahrerschutz

Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Zusatz zur Kfz-Versicherung. Kommt es bei einem Unfall zu Verletzten, trägt der Kfz-Haftpflichtversicherer der schuldigen Person die Kosten. Er leistet beispielsweise Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Davon sind jedoch nur die Opfer des Unfalls berücksichtigt, nicht etwa die Person, die einen Unfall verursacht hat. Letzterer hilft die Fahrerschutzpolice.

 

E-Auto

Für elektronisch betriebene SUVs sind auch spezifische Schadenfälle rund um den Ladevorgang und den Akku zu versichern. So zum Beispiel Schäden durch Kurzschluss oder Diebstahl eines Ladekabels. Für E-Autos ist grundsätzlich der Vollkasko-Schutz zu empfehlen.

 

 

Weitere Zusatzleistungen:

Neu für alt

Wird das Auto des Kunden nach dem Unfall mithilfe von Neuteilen repariert, kann es passieren, dass die Versicherung nicht die komplette Werkstattrechnung übernimmt. Denn Neuteile können den Wert des Autos steigern. Diesen Gewinn verrechnet sie teilweise mit der Entschädigung. Durch eine entsprechende Klausel verzichtet sie darauf und der Kunde erhält den vollen Rechnungsbetrag.

 

Rabattschutz

Diese Klausel kommt meist mit einem Aufpreis. Sie bewirkt, dass der Kunde nach Unfällen nicht zurückgestuft wird. In manchen Tarifen dürfen insgesamt bis zu 3 Schäden gemeldet werden. Ob diese Regelung anwendbar ist, richtet sich nach der Schadenfreiheitsklasse.

 

Weniger wichtige Leistungen

Es gibt Zusatzleistungen, die manche Tarife kostenfrei enthalten. Einen Aufpreis sind sie aber nicht wert:

 

Vignette

Wenn man die Frontscheibe austauscht, hat es zur Folge, dass man auch die aufgeklebten Plaketten nachkaufen muss. Es gibt Versicherer, die die Kosten dafür übernehmen.

 

Parkschäden

Dieser Schutz greift, wenn nur ein einzelnes Bauteil betroffen ist. Zudem darf dieses oft eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Eine Selbstbeteiligung ist nicht immer ausgeschlossen.

 

Fähre

Diese Klausel versichert das Auto, sollte es bei einem Fährunglück ins Wasser fallen oder beschädigt werden.

 

Handy

Hiermit schützt man Handys gegen Diebstahl, die im geparkten Auto liegen. Wichtig dabei ist, dass das Gerät von außen nicht zu sehen ist.

 

Regional- und Typklassen

Einen starken Einfluss auf den Preis übt die Region aus, in welcher Autobesitzer leben. Kfz-Versicherer teilen die über 400 Zulassungsbezirke in Regionalklassen, welche sich nach dem Schadenaufkommen der vergangenen 5 Jahre richten. So enthält die Kfz-Haftpflichtversicherung 12 Klassen, die Teilkasko 16 und die Vollkasko 9. Diese Einteilung umfasst die Unfallhäufigkeit im jeweiligen Zulassungsbezirk, darüber hinaus auch die Straßenverhältnisse und die Anzahl zugelassener Autos. Die Kasko berücksichtigt zusätzlich Diebstähle, Hagel- und Sturmschäden sowie die Häufigkeit von Wildunfällen. Je nach Region können die Preisunterschiede stark schwanken.

 

Das Modell ist entscheidend

Wichtig ist das jeweilige Automodell. Einige SUV-Typen sind besonders oft in Unfällen verwickelt und teuer zu reparieren. Daher schauen Kfz-Versicherer bei den verschiedenen Modellen nach Reparaturkosten und Schäden der vergangenen 3 Jahre. Anschließend teilen sie die Autos in Typklassen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung enthält 16 Typklassen, die Teilkasko 24 und die Vollkasko 25. Die Typklasse vor dem Kauf zu berücksichtigen, ist empfehlenswert. Oft kommt es schon beim selben Modell zu gravierenden Unterschieden, je nach Motorisierung.

 

Die richtige Versicherung finden

Der erste Schritt besteht darin, sich über vorhandene Anbieter zu informieren. Weil die Leistungen stark variieren können, ist hierfür genug Zeit und Sorgfalt einzuplanen.

Im zweiten Schritt prüft man den Versicherungsschutz. Bei alten SUVs von geringerem Wert könnte eine Kfz-Haftpflichtversicherung genügen. Eine Teilkaskoversicherung ist für gut erhaltene, gebrauchte Autos zu empfehlen. Denn sie deckt zumindest Glasbruch, Diebstahl und Unwetterschäden ab. Für teure Autos und damit Neuwagen ist die Vollkasko sinnvoll. Zusätzlich sind einzelne Leistungen zu berücksichtigen, wie zum Beispiel der Verzicht auf den Einwand einer groben Fahrlässigkeit oder die Erweiterung der Wildschadendeckung.

Im dritten Schritt geht es um den konkreten Preisvergleich. Durch den enormen Preisdruck am Markt gibt es eine große Auswahl, aber auch starke Schwankungen. Viele Tarife unterliegen individuellen Merkmalen wie dem Beruf, dem Alter, Wohnort und dem SUV-Modell. Daher können selbst Tarife, die ansonsten günstig sind, im Einzelfall teurer sein.

Im letzten Schritt kann man den Vertrag endlich abschließen. Das ist für gewöhnlich per Post oder direkt in der Filiale möglich. Besonders einfach ist der Abschluss im Internet, wo direkt der Preis einzusehen ist. Die Police erreicht einen nach wenigen Tagen auf dem Postweg.

Zu beachten ist, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich ein Annahmezwang für die Versicherer herrscht. Die Kasko macht dort allerdings eine Ausnahme. Sie darf Kunden ablehnen, praktiziert das aber nur selten. Gerade bei sehr teuren Autos kann es aber vorkommen. So gibt es Kfz-Versicherer, die bei Fahrzeugen mit einem Wert von mehr als 60.000 Euro keine Vollkasko mehr anbieten beziehungsweise Aufpreise nehmen. Andere wiederum orientieren sich an der Typklasse und nicht am Preis.

 

 

Fazit

Ob man einen SUV privat oder gewerblich anmelden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist das Ausmaß der dienstlichen Fahrten festzustellen, woraus eine erste Einschätzung resultiert. Wer sich für die gewerbliche Anmeldung entscheidet, spart sich die Anschaffung eines Privatautos und profitiert außerdem davon, dass der Arbeitgeber Kosten für Reparaturen und Wartungen übernimmt. Jedoch erwächst aus der gewerblichen Anmeldung eine gewisse Komplexität.

So ist beispielsweise die private Nutzung des Autos explizit zu versteuern, wofür man ein Fahrtenbuch führen muss. Eine andere Variante wäre, von der 1-Prozent-Regelung Gebrauch zu machen. Hierbei gilt die Faustregel, je höher der Brutto-Listenpreis des Firmenwagens ist und je weniger man ihn privat verwendet, umso mehr lohnt sich ein Fahrtenbuch. Ist das Auto überwiegend gewerblich im Einsatz, könnte die 1-Prozent-Regelung eine sinnvolle Wahl sein.

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